44. BImSchV: Wer misst was?

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44. BImSchV
Mit Wöhler Abgasmessgeräten A 450 und A 550 kann bereits jetzt die entsprechende Messung durchgeführt werden. Einzige Voraussetzung: Die Geräte müssen mit einer NO-Messzelle ausgestattet sein und über den Menü-Punkt „44. BImSchV-Messung“ verfügen. Vorhandene Geräte können sehr leicht bei Wöhler nachgerüstet werden.

Seit Juni 2019 ist es soweit: Die neue Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen ist in Kraft getreten (44. BImSchV). Grund dafür war die Notwendigkeit, die MCP-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen.

Bei der MCP Richtlinie handelt es sich um eine EU-Richtlinie zur Begrenzung der Emission von Schadstoffen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft. Diese EU-Richtlinie wurde nun in Deutschland durch eine eigene, zusätzliche Verordnung umgesetzt, und zwar durch die 44. BImSchV. Betroffen sind mittelgroße Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW bis 50 MW. Einzelmessungen an nicht genehmigungsbedürftigen Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit weniger als 10 MW kann neben weiteren Messstellen ab sofort auch der Schonsteinfeger/die Schornsteinfegerin durchführen. Da in Deutschland etwa 25.000 Öl- und Gasfeuerungsanlagen in ca. 7700 Kehrbezirken davon betroffen sind, werden im Schnitt also drei Anlagen pro Kehrbezirk nach der 44. BImSchV zu messen sein, so dass sich für das Schornsteinfegerhandwerk ein neues Geschäftsfeld ergibt. Hier wird dann unter anderem der NOx-Gehalt im Abgas gemessen.

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