Dichtheitsprüfungen an Abgasanlagen

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Undichtheiten an Abgasanlagen führen zum Austritt giftiger Abgase in die Raumluft. In der DIN EN 1443 „Abgasanlagen – Allgemeine Anforderungen“ sind daher Grenzwerte für die Dichtheit verschiedener Abgasanlagentypen festgelegt. Nur wenn diese eingehalten werden, ist der sichere Abführung der Verbrennungsgase möglich, so dass die Einhaltung mit einem Dichtheitsprüfgerät festzustellen ist.

Bei der Dichtheitsprüfung wird die Abgasanlage oben und unten mit Blasen abgedichtet und das Gerät baut dann einen Prüfdruck auf.

Häufig wird bei konzentrischen Überdruck-Abgasanlagen auch die O2-Ringspaltmessung genutzt, um festzustellen, ob Abgase in die Verbrennungsluft gelangen. Diese Messung ist für diesen Zweck jedoch insbesondere bei langen Abgasrohren nicht immer aussagekräftig. Das Luftvolumen im Ringspalt ist nämlich häufig so groß, dass Abgase, die gegebenenfalls irgendwo durch eine Leckage in den Ringspalt eintreten, an der Messöffnung nicht unbedingt festgestellt werden könnten. Gefährliche Mängel an Abgasleitungen und Heizkesseln können dagegen sicher durch eine Dichtheitsprüfung nachgewiesen werden können. Dieses Prüfergebnis ist auch im Fall eines Unfalls belastbar, wenn die Ergebnisse ordnungsgemäß dokumentiert wurden.

Die Grundlage für diese Messung bilden die Zulassungsgrundsätze für raumluftunabhängige Feuerstätten, herausgegeben vom Deutschen Institut für Bautechnik. Zum Teil ist die Prüfung auch in den Feuerungsverordnungen und oder im Baurecht der Länder verankert, zum Beispiel in Rheinland-Pfalz.

Die Dichtheitsprüfung funktioniert folgendermaßen: Ein Messgerät beaufschlagt die Abgasanlage mit einem konstanten Überdruck. Um den Druck konstant zu halten, pumpt es Luft nach. Der zur Aufrechterhaltung des Drucks notwendige Volumenstrom während des Messzeitraums entspricht der Leckrate. Ist diese kleiner oder gleich der gemäß DIN EN 1443 zulässigen Leckrate, ist die Anlage in Ordnung. Die bei der Messung eingesetzten Drücke sowie die zulässige Leckrate richten sich nach der Dichtheitsklasse des Schornsteins: N für Abgasanlagen im Unterdruckbetrieb (Prüfdruck 40 und 20 Pa), P für den Betrieb mit geringem Überdruck (Prüfdruck 200 Pa), M für den Betrieb mit mittlerem Überdruck (Prüfdruck 1500 Pa) und H für den Hochdruckbetrieb (Prüfdruck 5000 Pa). Dabei richtet sich der Prüfdruck nach der installierten Abgasleitung und nicht nach dem Förderdruck der Feuerstätte. So sind nicht, wie oft vermutet, nur die Abgasanlagen von Blockheizkraftwerken einer H-Prüfung zu unterziehen. Vielmehr muss bei allen mit H gekennzeichneten Anlagen der Prüfdruck auf 5000 Pa eingestellt werden, unabhängig von den Angaben des Kesselherstellers zum Förderdruck.

Mit dem Dichtheitsprüfgerät Wöhler DP 600 können alle Anlagen geprüft werden, auch die im Hochdruckbetrieb mit einem Prüfdruck von 5000 Pa. Das Gerät bietet einen Druckmessbereich von ± 7.000 Pa.

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