Effizienz von Heizungen im Bestand sichern

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Dass wir im kommenden Winter vor großen Herausforderungen im Wärmebereich stehen, wissen sowohl Handwerker als auch Verbraucher zu genüge. Gas ist knapp und teuer, so dass Industrie und Privathaushalte ihren Verbrauch gravierend drosseln müssen. Ganz zu schweigen von den Ausmaßen des Klimawandels, der es seinerseits erfordert, CO2 Emissionen drastisch zu reduzieren. Aus diesem Grund setzen Bauherren heute bei Neubauten in der Regel auf die Wärmepumpe

Daten des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zur Entwicklung der Beheizungsstruktur des Wohnungsbestandes in Deutschland

Der weitaus größere Teil der Menschen lebt in Bestandsgebäuden und hier liegt die Herausforderung. Jede zweite Heizung wurde im vergangenen Jahr in Deutschland nämlich noch mit Gas betrieben. Das zeigen Daten des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Trotz aller Bemühungen wird es noch Jahrzehnte dauern, bis diese Feuerstätten gegen alternative Wärmeerzeuger ausgetauscht werden. In den meisten älteren Gebäuden müssen vor dem Einbau einer Wärmepumpe größere Umbaumaßnahmen vorgenommen werden, etwa weil keine Fußbodenheizung oder ausreichende Dämmung vorhanden ist. Selbst wenn die Hausbesitzer über ausreichende finanzielle Mittel dafür verfügen, so stehen ihnen zurzeit oft gar keine Fachhandwerker zur Verfügung, die den Auftrag ausführen können. 

Mit ihrer Forderung nach einer obligatorischen Heizungsprüfung hat die Bundesregierung auf diese Fakten reagiert. Millionen erdgasbetriebener Feuerstätten bieten ein enormes Einsparpotential, wenn Sie optimal arbeiten und effizient verbrennen. Das gilt sowohl für den Brennstoffverbrauch als auch für Abgasemissionen. In der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ heißt es

„§ 2 Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung (1) Der Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, ist verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen. In diesem Rahmen ist zu prüfen, 1. ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind, 2. ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist, 3. ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder 4. inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.“


Dieser Verordnung hat der Bundesrat am vergangenen Freitag, dem 16. September zugestimmt, so dass sie am 1. Oktober 2022 in Kraft treten wird.

Aus der in § 2 (1) geforderten Überprüfung und Optimierung der Anlage ergibt sich, dass eine Sichtprüfung hier nicht ausreichend ist. Ohne Abgasverlustmessung, eine gute Dämmung auch des Kessels zur Minimierung der Oberflächenverluste und ohne Messung der Ventilationsverluste kann kaum eine alte Gasfeuerstätte aussagekräftig überprüft und energetisch optimiert werden. Hier sind messtechnische Experten, also Installateure und Schornsteinfeger gefragt, auf die nun weitere regelmäßige Messaufgaben zukommen. 

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