In der Ferienzeit wurde die Förderung für Energieberatungen gekürzt, genauer gesagt fast halbiert. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz habe die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht. Aufgrund der haushaltspolitischen Gesamtlage und der hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen sei eine Anpassung der Fördersätze und Zuschusshöhen unerlässlich. Die Konsequenz: Ab dem 7. August 2024 wird das förderfähige Beratungshonorar von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent reduziert. Auch die maximalen Zuschussbeträge pro geförderter Beratung werden um 50 Prozent gesenkt.
Für Jan Karwatzki kam diese Änderung überraschend. Er beobachtete, dass diejenigen Hausbesitzer, die nicht um Urlaub waren, noch schnell Anträge gestellt haben. Die hohe Zahl an Energieberatungen bewerten Christian Beyerstedt und Jan Karwatzki einerseits positiv, andererseits sollte man beachten, dass viele die Beratung in Anspruch nehmen, um dank des Sanierungsfahrplans 5 Prozent in der investiven Förderung mitzunehmen bzw. statt 30.000 Euro 60.000 Euro an förderfähigen Kosten zu erhalten. Laut Jan Karwatzki sei die Reduzierung der Förderung prinzipiell logisch, um einen Förderstopp zu vermeiden. Die Preise der Energieberatungen zu reduzieren hält er aber für einen falschen Weg, da die Beratung an sich als Leistung einen Wert habe. Für die Endkunden wird die Energieberatung daher also teurer. Daraus könnte resultieren, dass weniger Beratungen in Anspruch genommen werden und noch weniger in Deutschland saniert werde.
Der Bereichsleiter Energieeffizienz wünscht sich zudem eine verbesserte Qualitätssicherung bei der Energieberatung, da es in der Vergangenheit viele Unternehmen gab, die aus der Energieberatung Fließbandarbeit gemacht haben und teilweise ohne Termin vor Ort einen Sanierungsfahrplan ausgestellt haben. Auch das habe dafür gesorgt, dass die Fördergelder schnell aufgebraucht waren.
Eine weitere zu erwartende Neuerung ist ein neuer Teil zur DIN V 18599. Die Norm „Energetische Bewertung von Gebäuden“ dient der Berechnung des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung von Gebäuden. In dem neuen Teil soll genau definiert werden, wie die Rechenregeln sind, um 65 Prozent erneuerbare Energien nachzuweisen.
Christian Beyerstedt und Jan Karwatzki tauschen sich außerdem über die verschiedenen Förderprogramme aus: Der Antragsprozess der KFW läuft anders als beim BAFA. Bei der KFW gibt es einen Online-Antrag mit einer automatisierten Prüfung. Nach dem Hochladen der Unterlagen, kann der Antragsteller sich direkt die Zusage runterladen. Beim BAFA warte man in der Regel einige Wochen und die Zusage erfolgt dann per Post.
Auch die Wärmepumpe wird in dem Podcast thematisiert. Laut Jan Karwatzki ist die Wärmepumpe vor allem im ländlichen Raum die Lösung, wenn es um die Energiewende geht. Für ihn ist die Wärmepumpe eine einfache, sichere und wartungsarme Technik. Da die Technik dahinter nicht neu ist, müsse auch eine Wärmepumpe nicht teuer sein. Den hohen Preis erklärt er mit dem Hochlauf der Industrie, er ist sich aber sicher, dass Wärmepumpen in der Zukunft viel günstiger werden. Das sei für ihn aber kein Grund, mit der Umstellung zu warten, da Wirtschaftsminister Robert Habeck betont habe, dass die Förderung für Wärmepumpen nicht besser wird als sie jetzt ist. Jan Karwatzki ist es zudem wichtig, über das Vorurteil, dass eine Wärmepumpe nur funktioniere, wenn das Gebäude gedämmt ist und über eine Fußbodenheizung verfügt, aufzuräumen. Laut ihm funktionieren Wärmepumpen in Altbauten, mit alten Heizkörpern und es sei nicht zwingend eine Sanierung notwendig. Manchmal sei es jedoch nötig, die Heizkörper auszutauschen.
In Hinblick auf die Bundestagswahl 2025 ist sich Jan Karwatzki sicher, dass ein Zurückrudern bezüglich des Gebäudeenergiegesetzes schwierig wäre, vor allem aufgrund der Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der EU, was die Reduktion der Emissionen angehe.
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