Zwar wurde es gegenüber dem ersten Entwurf deutlich entschärft, aber jetzt herrscht wenigstens Planungssicherheit im Gebäudebereich, so dass sich in Zukunft hier einiges verändern wird. Zum Glück, denn für den Klimaschutz spielt dieser Sektor in Deutschland eine erhebliche Rolle. Anders als in den Gesetzesentwürfen gilt ab 2024 die Pflicht, bei neuen Heizungen 65 % erneuerbare Energien einzubinden, zunächst nur bei Neubauten in Neubaugebieten. Spannend wird es für die Kommunen. Die müssen nun bis spätestens 2028 einen Wärmeplan vorlegen, der besagt, wie die Quartiere zukünftig beheizt werden sollen. Der Gesetzgeber will so dafür sorgen, dass neue Wärmenetze mehr Tempo in die Dekarbonisierung bringen. Die genauen Fristen dazu hängen von der Einwohnerzahl der Kommunen ab. Allerdings dürfen während dieser Planungsfrist weiterhin neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Das soll verhindern, dass die Bürger sich jetzt für eine teure Wärmepumpe entscheiden und dann 2028 erfahren, dass sie sich auch an das kommunale Wärmenetz hätten anschließen lassen können. Dennoch sollten Immobilienbesitzer und Fachleute jetzt schon über alternative Heizungsmöglichkeiten nachdenken.
Planer, Energieberater, Schornsteinfeger und Fachhandwerker sind nun gefragt, Immobilienbesitzer kompetent zu beraten, damit diejenige Anlage eingebaut wird, die das Gebäude auf lange Sicht kostensparend und effizient beheizt. Dazu müssen natürlich auch die Mitarbeiter geschult werden, damit sie die neuen Techniken korrekt dimensionieren und einbauen können. Das lohnt sich in jedem Fall, zumal entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen vom Bund gefördert werden, oft sogar einschließlich Kursgebühr, Anreise und Verdienstausfall, vgl. „Aufbauprogramm Wärmepumpe“, www.bafa.de.
Jan Karwatzki vom Ökozentrum NRW bringt uns dazu im Podcast Handwerk2Go auf den neuesten Stand.