Kompetenz ist das eine, die präzise Messtechnik das andere

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Das in einem robusten Koffer untergebrachte Messgerät „Wöhler SM 500“ vereint Feinstaubmessung, Abgasanalyse und Typprüfung in einem einfach zu bedienenden Gerät. Es stellt schon während der Messung den Staubgehalt sowie die O2- und CO-Konzentration im Abgas grafisch und numerisch auf dem hellen Farbdisplay, alternativ mit der abgestimmten Software auf einem Tablet dar. Anschließend führt das Gerät ohne Zeitverzögerung die vollständige messtechnische Bewertung der Feststofffeuerstätte für die Stufen 1 und 2 nach 1. BImSchV durch. Das Wöhler SM 500 zeichnet sich durch seine besonders hohe Präzision aus. Die Bekanntgabe der neuen TÜV-Prüfung im Bundesanzeiger bestätigt, dass für jede Staubmessung mit diesem Gerät rechtssicher eine Messunsicherheit ≤ 40 % angesetzt werden kann. Das Feinstaubmessgerät „Wöhler SM 500“ ist TÜV-geprüft und zugelassen.

Feinstaub kann krank machen. Gemäß 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) müssen deshalb holzbeschickte Feuerungsanlagen gemessen und neue Grundöfen sowie alte Einzelraumfeuerungsanlagen ohne Prüfzertifikat vor Ort im Einzelfall typgeprüft werden.

„Kleine Tipps zum richtigen Heizen gibt es nach der Schulung in Dülmen vom Schornsteinfeger für den Endkunden gratis, beispielsweise zum fachgerechten Einschichten des Brennstoffs“, sagt Bernd Vollmer, an der Schornsteinfegerschule als Dozent unter anderem zum Thema 1. BImSchV tätig.
Details machen in der Praxis für den Schornsteinfeger den zeitsparenden Unterschied aus, wie die passgenaue Platzierung der Messsonde im Abgaskernstrom.
Mit dem „Wöhler SM 500“ kann direkt vor Ort eine echte gravimetrische Staubmessung vorgenommen und ausgewertet werden. Das eingebaute Präzisionswiegemodul mit der leicht wechselbaren Patrone hat einen Messbereich von 0 bis 1.000 mg/m³.
Über die grafische Darstellung der Messergebnisse am Laptop werden Grenzwerte und Wirkungsgrade eines Ofens auch für Nicht-Fachleute leicht nachvollziehbar.
Der Verlauf der Messung kann am Bildschirm online verfolgt werden, wie hier bei einer Typprüfung vor Ort als Einzellfallprüfung
Der normative Rahmen Die erste Stufe der Bundes-Immissionsschutzverordnung trat am 22. März 2010, die zweite Stufe am 1. Januar 2015 in Kraft. Bestehende, mit Festbrennstoffen befeuerte Einzelraumfeuerstätten – wie wasserführende oder herkömmliche Kaminöfen, Kaminbausätze, Kamineinsätze, Schwedenöfen, Öfen, Pelletöfen, Kachelöfen sowie Heizkessel und Festbrennstoffkessel – müssen die Einhaltung der darin beschriebenen Grenzwerte nachweisen. Das kann durch eine Bescheinigung des Herstellers oder durch eine Vor-Ort-Messung geschehen. Liegen die Messwerte unterhalb der Grenzwerte, dürfen die Öfen unbefristet weiter betrieben werden. Werden die Werte nicht eingehalten, muss, abhängig vom Datum der Errichtung, bis spätestens 2025 ein Staubfilter nachgerüstet oder die Anlage ausgetauscht werden. Offene Kamine sind von der Neuregelung nicht betroffen. Neu gekaufte Öfen müssen die Grenzwerte der Stufe 2 ebenfalls einhalten. Ältere Öfen, die abgebaut und andernorts neu in Betrieb genommen werden, verlieren den Bestandsschutz und werden wie neue Öfen behandelt. Für Grundöfen und eingemauerte Öfen mit handwerklich vor Ort erstelltem Feuerraum, gelten Sonderregelungen. Hier muss gegebenenfalls eine Typprüfung als Einzelfallmessung durch den Schornsteinfeger vor Ort erfolgen. Weitere Informationen unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_1_2010/gesamt.pdf
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Am 22. März 2010 trat die 1. BImSchV für Kleinfeuerungsanlagen in Kraft, seit dem 1. Januar 2015 gilt die zweite Stufe mit den verschärften Grenzwerten für Staub und Kohlenstoffmonoxid. Je nach Bauart betragen sie bei Einzelraumfeuerungsstätten 0,02 bis 0,04 g/m³ für Staub bzw. 0,25 bis 1,50 g/m³ CO. Liegt aufgrund des Alters der Einzelraumfeuerungsstätte keine Typprüfung vor oder handelt es sich um einen vor Ort errichteten Ofen mit handwerklich gemauertem Feuerraum, ist dort eine Typprüfung als Einzelfallprüfung notwendig. Bei der Einzelfallprüfung mit einer über 30 Minuten andauernden Staubmessung betragen die Staub-Grenzwerte 0,15 g/m³ für Altanlagen ohne Prüfzeugnis (errichtet vor dem 22. März 2010) bzw. 0,04 g/m³ für neue Grundöfen (errichtet nach dem 31. Dezember 2014). Die CO-Grenzwerte liegen hier zwischen 4 g/m³ für Alt- und 1,25 g/m³ für Neuanlagen.

Auch die Besitzer von kleinen Öfen ab 4 kW Nennwärmeleistung sind betroffen: Auch für diese Einzelraumfeuerungsanlagen gelten nun Grenzwerte, die zwingend eingehalten werden müssen. Sind die entsprechenden Werte per Typprüfung nicht werksseitig dokumentiert, muss der Schornsteinfeger messend einschreiten. Endkunden sehen das häufig kritisch, weil ein solcher Einsatz leicht 1½ Stunden oder länger dauert und mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Das fällt außerdem umso mehr ins Gewicht, wenn ein Ofen dann die gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerte überschreitet, also konsequenterweise nicht mehr weiter betrieben werden darf oder mit einer zugelassenen Einrichtung zur Staubminderung ausgestattet werden muss.

Soweit dürfte es in der Praxis aber wohl eher selten kommen“, sagt Bernd Vollmer, der an der Schornsteinfegerschule in Dülmen entsprechende Weiterbildungskurse für seine Kolleginnen und Kollegen anbietet: „Wenn die Kollegen beim Messen den Endkunden `mitnehmen´, ihm das richtige Anheizen zum Beispiel mit korrekt ausgetrocknetem Holz zeigen und ihm dann am Bildschirm des Laptops noch anhand der Kurven für Staubemission und CO-Ausstoß die Leistungsfähigkeit seines Ofens direkt vor Augen führen, herrscht meist eine ganz andere Gesprächsbasis, als wenn der Betreiber nur mit den reinen Messwerten konfrontiert wird.“

Erst Schulung, dann Hightech

Um eine solche Gesprächsbasis zu erreichen, braucht es aber zwei Voraussetzungen: Erstens die qualifizierte Schulung insbesondere zur Typprüfung als Einzelfallprüfung vor Ort. Und zweitens eine ebenso qualifizierte Messtechnik, die für sämtliche dieser Mess- und Prüfverfahren einsetzbar ist und so erst das gesamte Prozedere effizient macht; wie beispielsweise das Feinstaubmessgerät „Wöhler SM 500“.

Warum so viel Schulung und so viel „Hightech“ in Form modernster Messtechnik notwendig ist? Bernd Vollmer kennt die Sorgen seiner Kollegen aus der Praxis und kann das problemlos beantworten: „Gemessen werden muss nun einmal während der Heizperiode, und die dauert nur ungefähr von September bis April. Vor allem die zahlenmäßig weit überwiegenden, turnusmäßigen Staub- und CO-Messungen müssen also möglichst schnell und reibungslos durchgeführt werden – und dafür braucht es eben auf der einen Seite die notwendige Kompetenz, auf der anderen aber genauso die zeitgemäße Sachausstattung.“

Ein Beispiel für Kompetenz: das fachgerechte Anfeuern des Ofens vor Beginn der Messung. Bei Einzelraumfeuerungsstätten zählt dazu beispielsweise der Einsatz nur von trockenem Holz, das genau nach Herstellerangaben sauber eingeschichtet und anschließend mit dem notwendigen Auftrieb angeheizt wird. Bei zentralen Festbrennstoffkesseln in Kombination mit einem Pufferspeicher wiederum muss auch die Kesselwassertemperatur stimmen, und zwar mindestens 60 °C. Zudem sind die Zeitabstände zwischen der Brennstoffaufgabe und dem Beginn der Messung wichtig, um möglichst schnell stabile Messkurven zu bekommen.

In seinen Schulungen geht Bernd Vollmer aber nicht nur auf diese Fragen ein. Denn „was“ gemessen wird, ist das eine, das „wie“ entscheidet aber über die belastbare Qualität der Messergebnisse. Für Vollmer ist daher beispielsweise auch der Einsatz entsprechend ausgestatteter Messgeräte unverzichtbar, mit denen sowohl die Feinstaubmessung und die Abgasanalyse als auch eine Typprüfung vor Ort gleichermaßen möglich sind. Der einfacher Hintergrund: Das Arbeiten mit einem Gerät ist so wesentlich effizienter, denn der Schornsteinfeger muss sich in der Bedienung nicht immer neu in Menüs und interne Abläufe einarbeiten. Außerdem fallen die notwendigen Wartungsarbeiten nur einmal an.

Als zweiten wichtigen Punkt erwartet Bernd Vollmer bei diesen Geräten Technologien wie ein integriertes Wiegemodul, um die Staubemission direkt vor Ort bestimmen zu können: „Früher wurde die Patrone mit nach Hause genommen, eingeschickt und extern ausgewogen. Heute liegt das Ergebnis der Staubmassenkonzentration unmittelbar nach Abschluss der Messung für den Betreiber des Ofens diskussionsfrei auf dem Tisch.“ Wie präzise solche mobilen Anlagen mit direktgravimetrischem Messprinzip mittlerweile arbeiten, wird am Feinstaubmessgerät „Wöhler SM 500“ deutlich: Mit einer Messunsicherheit von 34 Prozent liegt es deutlich unter den zulässigen 40 Prozent Pauschalabzug im Sinne des Betreibers, so dass es grundsätzlich rechtssichere Ergebnisse liefert.

Um die Ermittlung der Staubmassenkonzentration überhaupt hinzubekommen, ist jedoch eine ebenso präzise Messung im Kernstrom des Abgases notwendig. Speziell für ältere Messsysteme ist das aber noch lange nicht selbstverständlich. Konstruktive Details machen hier den Unterschied aus, wie lange das exakte Einrichten der Entnahmesonde dauert. Wo genau die im Abgasrohr zu platzieren ist, wurde schon im Rahmen der Schulungen vermittelt. Und zwar bis hin zu den bauseitigen Feinheiten wie in das Abgassystem integrierten Filtern, die bei der Messung beachtet werden müssen. „Nicht alle Messgeräte dürfen zum Beispiel hinter einem E-Filter eingesetzt werden“, sagt Bernd Vollmer: „Spätestens, wenn wir bei unseren Schulungen diese Tiefe erreicht haben, schließt sich dann wieder der Kreis aus Fachwissen und Messtechnik, weil das eine definitiv nicht mehr ohne das andere geht!“

Den Endkunden mitnehmen

Idealerweise ist der Endkunde im Übrigen während der gesamten Messung in diesen fachlich-sachlichen Kreis eingebunden. Denn viele Probleme, die über die 1. BImSchV hinaus zum Messen von Anlagen führen, gehen auf Nachbarschaftsbeschwerden wegen rauch- oder Geruchsbelästigung zurück, weiß Bernd Vollmer: „Das hat in der Regel weniger mit dem Ofen als mit falschem Heizen zu tun. Im Rahmen der CO- und Staubmessungen nutzen wir als Schornsteinfeger deshalb gerne die Chance, gleich wertvolle Hinweise zum richtigen Heizen mitzugeben.“ Wie viel es ausmacht, wenn die Holzfeuchte niedrig genug ist und das Holz nach Herstellervorgaben im Ofen geschichtet wird, macht der Referent der Dülmener Schule dabei an einem Holzvergaserkessel im Gebäude deutlich. Obwohl der altersbedingt, weil schon 2003 errichtet, ab 2019 nur die erste Stufe der 1. BImSchV bedienen müsste, werden damit dank regelmäßiger Reinigung und korrektem Befeuern problemlos auch die „2er Grenzwerte“ eingehalten.

„Das schafft auch jeder Endkunde“, weiß Bernd Vollmer und sieht es deswegen gerne, wenn beim Messen vor Ort neben dem „Wöhler SM 500“ parallel die zugehörige PC-Software auf dem Laptop läuft: Per USB-Kabel werden die aktuellen Messdaten in Echtzeit auf eine übersichtliche Grafik übertragen. Selbst der Laie kann mit entsprechender fachmännischer Erläuterung dann im Wortsinne „schwarz auf weiß“ nachvollziehen, wie umweltschonend sein Ofen in dem Moment heizt und welche Heizleistung damit zu erzielen ist, wenn Brennstoff und Bedienung stimmen.

Fazit

Der Einsatz hoch qualifizierter Messtechnik, wie das Feinstaubmessgerät „Wöhler SM 500“, wird in den kommenden Jahren zum Tagesgeschäft des Schornsteinfegers gehören, denn die Anforderungen an eine ebenso ressourcenschonende wie saubere Verbrennung werden weiter steigen. Die frühzeitige Spezialisierung auf derartige Messung ist daher nicht nur eine Frage der Zukunftssicherung, sondern trägt ebenso zur Profilierung gegenüber dem Endkunden als kompetentem Dienstleister in Sachen „Umweltschutz und Energieeffizienz“ bei.

Weitere Informationen unter
www.schornsteinfegerschule.de
www.woehler.de

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Wöhler Technik GmbH
Karin Rodriguez
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33181 Bad Wünnenberg

Tel.: 02953-73757
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