Möglichkeiten, sich detailliert über Trends und Entwicklungen der Branche zu informieren, boten sieben unterschiedliche Workshops und Impulsvorträge. Ein ansprechendes Rahmenprogramm in den Industriedenkmälern des Ruhrgebiets lud zusätzlich dazu ein, sich mit engagierten Kollegen und Referenten auszutauschen und die Neuigkeiten zu diskutieren.
Individueller Sanierungsfahrplan ISFP
Einen neuen, bundesweit einheitlichen Standard für die Energieberatung stellte Odette Tubies von der dena vor. Der Individuelle Sanierungsfahrplan ISFP wird seit 2017 von der BAFA gefördert und als Beratungsbericht anerkannt. Energieberater, Architekten, Ingenieure und Handwerker können ihrer Meinung nach Hauseigentümer damit deutlich effektiver und nutzerfreundlicher beraten als bisher. Dabei könne es nicht Ziel jeder Sanierung sein, die Standards eines Effizienzhauses zu erreichen. Vielmehr stellt der ISFP erstmalig die Ideen, Bedürfnisse und die persönliche Situation des Eigentümers bei der Umgestaltung in den Vordergrund, so dass die Vorschläge des Energieberaters letztlich auch akzeptiert und umgesetzt werden. Der Hauseigentümer erhält nicht, wie sonst üblich, einen Wust von Material und Zahlen, den er häufig doch nicht lesen wird. Stattdessen händigt der Berater ihm einen siebenseitigen, anschaulich aufbereiteten Sanierungsfahrplan mit einer Umsetzungshilfe (30 Seiten) aus.
Zunächst zeigt der Fahrplan dem Kunden eine Gesamtbewertung des Gebäudes, mit Fotos illustriert, unter dem Titel „Ihr Haus heute“. Dabei wird der energetische Zustand der einzelnen Komponenten mit Icons verdeutlicht. Ein einfaches Farbmodell, das sich durch die gesamte Dokumentation zieht, hilft, Schwachstellen sofort zu erkennen. Alle Bauteile sind den Farbklassen zugeordnet. Anschließend sind die einzelnen Sanierungsmaßnahmen Schritt für Schritt und aufeinander aufbauend dargestellt. Dabei zeigt der Fahrplan, welche Energieeinsparungen dadurch erzielt werden und welche Maßnahmen zum Beratungszeitraum förderfähig sind. Der Hauseigentümer kann die Sanierung dann nach seinem Ermessen mittelfristig durchführen. Die Motivation des Eigentümers zur Umsetzung ist hoch, denn der Ausgangspunkt für seinen Individuellen Sanierungsfahrplan ist seine persönliche Situation.
Zur Erstellung der Dokumentation und zur Berechnungen der Effizienzzahlen stehen unterschiedliche Programme zur Verfügung, zum Beispiel die „Energieberater“ Software von Hottgenroth. Deren Handhabung führte Sylwia Marszalek von der Firma Hottgenroth/ETU im Workshop vor. Weitere Informationen zum Individuellen Sanierungsfahrplan finden sich unter www.dena-expertenservice.de.
Baubegleitung
Welche Vorteile eine gute Baubegleitung dem Kunden bietet und wie der Baubegleiter dabei eigene Potentiale ausschöpfen und Fehler vermeiden kann, erklärte Dipl.- Ing. (FH) Frank Segin anhand von Beispielen aus seiner langjährigen Erfahrung. Um Risiken zu verringern, müsse der jeweilige Bauakteur gegenüber seinem Kunden deutlich seine Leistung definieren und dies auch detailliert vertraglich festlegen. So ließen sich eindeutig Tätigkeiten der Baubegleitung, der Bauüberwachung und Leistungen der Fachplanung haftungsrechtlich voneinander abgrenzen.
Der Baubegleiter kann bereits bei der Ausschreibung und Vergabe mitwirken oder lediglich die Qualität der Bauausführung überprüfen. Prinzipiell sind seine Aufgaben frei verhandelbar und können im Sinne des Kunden festgelegt werden. Um frühzeitig Missverständnisse auszuschließen, gab der Referent den Tipp, deutlich darauf hinzuweisen, dass die vereinbarte Vergütung grundsätzlich nach erbrachter Leistung fällig wird und unabhängig von etwaigen Fördergeldern oder Zahlungsfristen Dritter zu zahlen sei. Er empfahl bereits im Vorfeld bei der Vertragsgestaltung mögliche Abschlagszahlungen einzukalkulieren und diese schriftlich zu fixieren.
Während bei der Bauüberwachung oder der Fachplanung für mögliche Vermögensschäden zu haften ist, begrenzt sich die Haftung bei der Baubegleitung üblicherweise auf das Honorar. Bei groben Fehlern oder schuldhaftem Verhalten erweitert sich jedoch das Haftungsrisiko. Für alle Bereiche gilt es daher, so der Referent, die Ausführung und die Leistungen lückenlos und umfassend zu dokumentieren. Diese Nachweisführung dient insbesondere dem Schutz vor unberechtigten Forderungen. So kann sie bei einem späteren Monitoring gegebenenfalls eine negative Einflußnahme durch den "Nutzer" belegen.
In jedem Fall profitiert der Kunde von den Leistungen des Baubegleiters in mehrfacher Weise. Durch die zusätzliche Qualitätsüberwachung sorgt dieser für eine Verringerung der Baufehlerkosten. In der Regel lassen sich durch die Baubegleitung die Ansprüche aus Fördermitteln für den Kunden maximal ausschöpfen. Eine frühzeitige Zusammenarbeit mit den beteiligten Gewerken am Bau rechnet sich für den Baubegleiter doppelt: Einerseits sichert er sich so gegenüber Haftungsrisiken aus anderen Bereichen ab und andererseits ergibt sich für ihn dadurch häufig die Chance, verschiedene, vertraglich getrennte Leistungen am selben Bauprojekt zu kombinieren. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise ergänzend zur Baubegleitung die Tätigkeit als Baustellenkoordinator (SiGeKo) und als Dienstleister für die "BlowerDoor"- Messung sowie die Fördermittelberatung. Die hiermit verbundene Kostenersparnis stellt einen nicht unerheblichen finanziellen Benefit sowohl für den Kunden als auch für den Baubegleiter dar.