Auf eine gute Zusammenarbeit!
Ein partnerschaftlicher Umgang und kontinuierlicher, intensiver Dialog mit unseren Marktpartnern aus dem Fachhandwerk sind bei Wöhler Tradition. Mit dem Wöhler Power Partner Programm bieten wir unseren direkt beziehenden Fachhandwerkern neben maßgeschneiderter Technik, die auch für zukünftige Anforderungen optimalen Nutzen bietet, weitere exklusive Leistungen, um ihre Position im Markt nachhaltig zu stärken. Dementsprechend sind auch die Regeln für eine Teilnahme am Wöhler Power Partner Programm so gestaltet, dass ein faires Miteinander selbstverständlich ist.
Gültig ab 1.1.2025:
1. Mitgliedschaft
A) Mit der Anmeldung als Wöhler Power Partner, im Weiteren Power Partner genannt, erkennt der teilnehmende Fachhandwerksbetrieb die folgenden Teilnahmebedingungen an.
B) Die Mitgliedschaft im Wöhler Power Partner Programm ist freiwillig. Mitglied kann grundsätzlich jeder Fachhandwerksbetrieb mit Sitz in Deutschland oder Österreich werden, der Wöhler-Produkte direkt von der Wöhler Technik GmbH bezieht und diese nicht weiterverkauft. Power Partner ist stets das Unternehmen. Bei juristischen Personen entscheidet das jeweilige Unternehmen bei der Anmeldung, welche natürliche Person (Geschäftsführer, Prokurist, Mitarbeiter etc.) die Leistungen des Power Partner Programms nutzen kann.
C) Für die Teilnahme am Programm erteilt der Power Partner eine SEPA-Bankeinzugsermächtigung, sodass pro Kalenderjahr ein Mitgliedsbeitrag von 94,– € zzgl. MwSt. vom Konto des Power Partners abgebucht werden. Eine entsprechende SEPA-Einzugsermächtigung ist mit der Beitrittserklärung zu erteilen. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr, sofern diese nicht bis zum 30.11. des laufenden Kalenderjahres in schriftlicher Form gekündigt wurde. Ist ein Kundenkonto bei Bankeinzug nicht gedeckt, behalten wir uns vor, dem Kunden eine Kostenpauschale von 15,– € zu berechnen. Rechnungen werden generell per E-Mail versendet (sofern keine Lieferung erfolgt).
D) Die Mitgliedschaft kann vonseiten des Power Partners jederzeit, spätestens aber mit einer Frist von einem Monat bis zum Jahresende in schriftlicher Form gekündigt werden. Aus wichtigem Grund können Power Partner fristlos kündigen. Eine Rückzahlung des eingezogenen Mitgliedsbeitrages erfolgt nicht.
E) Eine Kündigung durch Wöhler ist nur unter Einhaltung einer angemessenen Frist möglich, außer die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Die Kündigung erfolgt in schriftlicher Form.
2. Leistungen des Power Partner Programms
A) Mit Abbuchung des Mitgliedsbeitrages ist der Power Partner berechtigt, die Leistungen des Wöhler Power Partner Programms in Anspruch zu nehmen.
B) Sonderrabatte: Power Partner erhalten einen exklusiven Sonderrabatt von 10 % auf die Listen- und Aktionspreise der Geräte sowie 10 % auf Präsenzschulungen und 30 % Rabatt auf Online-Schulungsangebote der Wöhler Technik GmbH. Diese Rabatte werden direkt bei der Rechnungsstellung abgezogen und auf der Rechnung entsprechend ausgewiesen.
C) Existenzgründer: Für Existenzgründer bietet Wöhler zielgerichtete Unterstützung. Zusätzlich zu den Sonderrabatten gibt es bei der Erstbestellung 5 % Skonto, besondere Zahlungsbedingungen und bis zu 2 kostenlose Mitgliedsjahre.
D) Besonderes Rückgaberecht: Damit Power Partner bei neuen Geräten sichergehen, dass diese ihren Anforderungen entsprechen, können Sie sie nach dem Kauf 10 Tage lang testen. Sofern das Gerät nicht gefällt, nimmt Wöhler es leicht benutzt, unbeschädigt und verpackt zurück und erstattet den Kaufpreis. Diese Möglichkeit bieten wir Power Partnern exklusiv bis zu insgesamt dreimal pro Jahr für folgende Produkte: Abgasmessgeräte Wöhler A 450, Wöhler A 550, die Inspektionskamera Wöhler VIS500 und das Druckmessgerät M 603. Der Power Partner trägt in diesem Fall lediglich die Kosten für eventuell anfallende Reparaturen bei Beschädigung des Gerätes.
E) Besondere Serviceleistungen: Im Servicefall erhält der Power Partner 5 % Rabatt auf Reparaturkosten, sowohl auf Ersatzteile als auch auf Arbeitskosten. Des Weiteren erhält der Wöhler Power Partner das Service Paket Smart kostenlos. Für viele Geräte von Wöhler gibt es einen Leihgeräte-Pool. Sofern verfügbar, können Power Partner im Servicefall oder bei Engpässen 30 % günstiger darauf zugreifen oder für 80 Punkte ein Gerät aus dem Leihgeräte-Pool max. 5 Werktage kostenlos erhalten.
F) Power Punkte: Mit jedem Einkauf bei Wöhler sammeln Sie Punkte, ausgenommen hiervon sind Pfandartikel. Bis zum netto Einkaufswert von 300,– € erhalten Sie je angefangene 50,– € 1 Punkt; ab 300,– € je angefangene 30,– € 1 Punkt; ab 600,– € gibt es je angefangene 25,– € 1 Punkt, ab 1.000,– € je angefangene 20,– € 1 Punkt. Ab einem Einkaufswert von 2.500,– € gibt es insgesamt 125 Punkte und zusätzlich 1 Punkt je angefangene 50,– € für alles über 2.500,– €. Mit der Jahresgebühr erhält der Wöhler Power Partner ebenfalls Punkte. Bei Rückabwicklung (Wandlung, Vertragsaufhebung, Umtausch etc.) eines Kaufvertrages, für den dem Mitglied ein oder mehrere Punkte zugeteilt wurden, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch storniert Wöhler die entsprechenden Punkte. Bei der Errechnung der Punkte wird stets aufgerundet. Die gesammelten Punkte können gegen bestimmte Leistungen gemäß Leistungskatalog eingetauscht werden. Der aktuelle Leistungskatalog kann auf www.powerpartner.woehler.de eingesehen werden. Die Power Punkte verfallen bei Nichtinanspruchnahme 18 Monate nach dem Datum des Anspruchsbelegs. Punkte können nicht ausgezahlt werden. Der aktuelle Punktestand kann bei Wöhler erfragt oder auf Rechnungen etc. bzw. auf www.woehler.de beim Benutzerkonto eingesehen werden. Ebenso zeigt das Benutzerkonto an, welche Punkte als nächstes verfallen.
G) Ratenzahlung: Power Partner können ab einem Einkaufswert von 1.000,– € eine 0 %-Finanzierung über 5 Monate in Anspruch nehmen. Der erste Ratenbetrag wird nach Erhalt der Lieferung abgebucht, die weiteren jeweils einen Monat später.
H) Persönliche Betreuung: Für alle Belange rund um das Wöhler Power Partner Programm steht den Mitgliedern zu den üblichen Wöhler Geschäftszeiten die Wöhler Power Partner Zentrale telefonisch unter +49 2953 73-222 oder per E-Mail unter [email protected] zur Verfügung.
3. Datenschutz
A) Wöhler darf alle Daten der Power Partner erheben, verarbeiten und nutzen, soweit diese Daten für die Umsetzung der Mitgliedschaft im Wöhler Power Partner Programm, einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung, notwendig sind.
B) Sofern für die Umsetzung der Leistungen und Services des Power Partner Programms erforderlich, ist Wöhler berechtigt, die entsprechenden mitgliedsbezogenen Daten an Kooperationspartner des Wöhler Power Partner Programms weiterzugeben.
C) Durch die Anmeldung zum Wöhler Power Partner Programm erklärt der Power Partner sein Einverständnis, dass seine Daten durch Wöhler für Marketingaktionen, insbesondere für Mailings, E-Mail-Marketing, Gutscheine zum Geburtstag und zu Zwecken der Marktforschung verarbeitet und genutzt werden.
D) Es werden keine Daten an Adresshändler oder vergleichbare Institutionen weitergegeben.
E) Power Partner können ihr Einverständnis zu 3c gemäß § 28 Absatz 3 Bundesdatenschutzgesetz jederzeit durch schriftliche Erklärung mit Wirkung für die Zukunft gegenüber Wöhler widerrufen.
4. Änderungen
a) Der Power Partner meldet Änderungen seiner in der Anmeldung angegebenen Adresse oder Bankverbindung, inkl. Erteilung einer aktualisierten Einzugsermächtigung zur Begleichung aller Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Wöhler Technik GmbH, unverzüglich in schriftlicher bzw. fernmündlicher Form an die Wöhler Power Partner Zentrale.
b) Die Wöhler Technik GmbH behält sich vor, das Wöhler Power Partner Programm ganz oder teilweise unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung der Belange der Power Partner einzustellen, zu ergänzen oder
zu verändern.
c) Die Wöhler Technik GmbH behält sich ferner vor, diese Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise zu ändern oder zu ergänzen, wenn und soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten ist.
d) Änderungen dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen werden den Power Partnern mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn diese nicht innerhalb eines Monats nach dem Erhalt der Mitteilung gemäß Ziff. 1d kündigen oder bereits innerhalb dieser Frist die Wöhler Kundennummer zur Erlangung einer Wöhler Leistung nutzen. Hierauf werden die Power Partner in der Mitteilung noch einmal gesondert hingewiesen.
5. Sonstiges
a) Sofern einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder nach Eintritt in das Wöhler Power Partner Programm unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Teilnahmebedingungen als lückenhaft erweisen.
b) Lieferungen und Leistungen erfolgen, solange der Vorrat reicht und ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung oder schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wöhler Technik GmbH.
c) Für sämtliche Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wöhler Power Partner Programm gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
d) Gerichtsstand ist Paderborn.