Mit der neuen 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV), die seit dem 22. März 2010 gilt, soll nicht nur mittelfristig eine Reduzierung der Feinstaubemissionen bewirkt werden, sondern sie legt auch ein neues Messverfahren zur Bestimmung des Abgasverlustes (QA-Mittelwertmessung) fest und schreibt die CO-Messung an Ölfeuerstätten vor.
Die gesetzlichen Messgrößen im Rahmen der novellierten 1. BImSchV sind abhängig vom Brennstoff
- Gas: Abgasverlustmessung, Druckdifferenz-Messung
- Öl: Abgasverlustmessung, Druckdifferenz-Messung, CO-Messung, Ölderivate, Rußzahl
- Feste Brennstoffe: Staubmessung, CO-Messung
Die Abgasverlustgrenzwerte bei Öl- und Gasfeuerungsanlagen wurden mit der neuen 1. BImSchV nicht herabgesetzt, lediglich das Verfahren zur Bestimmung des Abgasverlustes (Abgasmessung) ist geändert worden. Somit wird auf die Toleranzen, die sich aufgrund von Messungenauigkeiten ergeben haben, verzichtet.