44.BImSCHV

Die „44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes  (Verordnung über mittelgroße Feuerungs- Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen)“ ist am 20.06.2019 erlassen worden. Sie dient zur nationalen Umsetzung der europäischen MCP-Richtlinie (EU 2015/2193). Nach  44. BImSchV sind an Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 MW bis 50 MW Emissionswerte und der Abgasverlust regelmäßig zu ermitteln.