Der Abgasverlust ist die Wärmemenge, die beim Betrieb von Feuerstätten ungenutzt mit den Abgasen entweicht. Die Abgasverlustbestimmung erfolgt nach den Vorgaben der 1. BImSchV mit einem eignungsgeprüften Messgerät. Hierbei werden nach erfolgreich durchgeführter Kernstromsuche über einen Zeitraum von 30 Sekunden die Mittelwerte der Raumlufttemperatur, der Abgastemperatur und des O2- Wertes bestimmt. Diese Mittelwerte werden dann in die Berechnungsformel nach Siegert eingesetzt:
TA= Abgastemperatur (im Kernstrom ermittelt)
TL= Verbrennungslufttemperatur (in Brennerhöher gemessen)
O2gem= Restsauerstoffgehalt (Vol.%) der Abgase
A2 und B = brennstoffspezifische Konstanten
Die Abgasverlustgrenzwerte sind ebenfalls in der 1. BImSchV festgelegt.