Abgasverlustgrenzwerte

Die 1. BImSchV legt abhängig von der Nennwärmeleistung der Heizungsanlage Grenzwerte für den Abgasverlust fest.

Nennwärmleistung (kW)Abgasverlustgrenzwerte (%)
>= 4 < 2511
> 25 < 5010
> 509

Der Abgasverlust wird durch die QA- Mittelwertmessung bestimmt.