Druckfestigkeitsprüfung

Die Druckfestigkeitsprüfung nach DIN EN 378 Teil 2 wird in der Regel bei verwendungsfertig gelieferten Anlagen (hermetisch geschlossene Anlagen) vom Hersteller durchgeführt. Derartige Anlagen verfügen über eine entsprechende Kennzeichnung auf dem Typenschild.

Die Druckfestigkeitsprüfung kann mittels einer Druckabfallprüfung im Überdruck durchgeführt werden und ist eine separate unabhängige Prüfung zur Dichtheitskontrolle.

Der Zeitpunkt einer Druckfestigkeitsprüfung liegt idealerweise nach der Erstellung einer Anlage und vor der Befüllung mit Kältemittel und des Verdichteröls. Somit können z.B. Material und erstellte Rohrverbindungen auf ihre Dichtheit und Druckfestigkeit hin überprüft werden, ohne dass bei Leckagen Kältemittel austritt.