Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. Verordnung über energieeinsparenden Wärmeschutz und Anlagentechnik bei Gebäuden ist auf Grund des Energieeinsparungsgesetz (Stand 2009) erlassen worden. Die EnEV beinhaltet bautechnische Standardanforderungen für den Bauherrn von neu errichteten oder baulich veränderten Gebäuden. Zudem beschreibt die EnEV das Berechnungsverfahren zum Primärenergiebedarf. Dafür werden der Endenergie-, Heizwärme- und Trinkwasserwärmebedarf sowie die Anlagenaufwandszahl benötigt.

Die 1. Fassung der EnEV vom 01.02.2002 löste die ehemalige Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverordnung ab und fasste diese zusammen. Anschließend erfolgten Änderungen und Novellierungen in 2004 2007 sowie 2009. Am 1. Mai 2014 ist die jüngste Novellierung der EnEV in Kraft getreten.

Die Aussteller von Energieausweisen und Inspektionsberichten von Klimaanlagen müssen sich nun beim Deutschen Bauinstitut für Bautechnik ein Benutzerkonto anlegen um eine Registriernummer zu bekommen. Dadurch sind die ausgestellten Ausweise und Inspektionsberichte bei einer Überprüfung leichter zuzuordnen (vgl. §§ 26c ff).

Die EnEV gilt für

  • Gebäude mit normalen Innentemperaturen (mind. 19° C, mehr als 4 Monate bewohnt sowie ganz oder überwiegend zum Wohnen genutzt)
  • Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen (mind. 12° C und max. 19° C und mehr als 4 Monate bewohnt)

 

Externe Links:
EnEV-Online
EVEV bei Wikipedia
Deutsches Bauinstitut für Bautechnik