F-Gas Verordnung

Die Verordnung (EU) Nr. 517 / 2014 hat 3 wichtige Ziele:
externer Link im neuen Tab: Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 (europa.eu)

  1. Schrittweise Reduzierung der Kältemittel mit hohem GWP-Wert (Phase-Down)
  2. Herstellungs-, Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote von Kältemitteln mit hohem GWP-Wert
  3. Geänderte Anforderungen an
    • Leckagekontrolle
    • Protokollierung bei Rückgewinnung
    • Aufzeichnungspflichten

Die Verordnung (EU) Nr. 517 / 2014 ist im Februar 2024 außer Kraft getreten wobei einige Artikel während einer Übergangsfrist weiter bestand haben. Näheres regelt die Nachfolgeverordnung (EU) Nr. 2024/573.

Neue F-Gas-Verordnung 2024

Die Verordnung (EU) Nr. 2024/573 ist seit Februar 2024 aktuell und löst die Verordnung (EU) Nr. 514 / 2014 ab.
externer Link über neuen: Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 (europa.eu)

Die Verordnung hat zum Inhalt:

  1. Regeln für die Emissionsbegrenzung, Verwendung, Rückgewinnung, Recycling, Aufarbeitung und Zerstörung von fluorierten Treibhausgasen und für damit verbundene zusätzliche Maßnahmen wie Zertifizierung und Ausbildung, die den sicheren Umgang mit fluorierten Treibhausgasen und alternativen Stoffen, die nicht fluoriert sind, umfassen.
  2. Auflagen für die Produktion, Einfuhr und Ausfuhr, das Inverkehrbringen, die anschließende Lieferung und die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen und von bestimmten Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen.
  3. Auflagen für bestimmte Verwendungen von fluorierten Treibhausgasen.
  4. Mengenbegrenzungen für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen.
  5. Vorschriften für die Berichterstattung.

Ziel dieser Verordnung ist eine Anpassung an den zeitlich geregelten Ausstieg aus den F-Gasen und die verschärfte Mengenbegrenzung im Umgang, Handel und Inverkehrbringen von umweltgefährdenden Kältemitteln.