Die DIN EN 12599 beschreibt, eng angelehnt an die typische Vorgehensweise bei der Abnahme einer RLT-Anlage, die Durchführung der Funktionsprüfungen an Lüftungsanlagen. Als erstes steht die Vollständigkeitsprüfung an. Diese soll sicherstellen, dass die Anlage gemäß der Spezifikation und den technischen Regeln gebaut ist. Dazu sind alle relevanten Unterlagen (Planungsdaten, Bestandsunterlagen etc.) zu sichten sowie Inspektionen vorwiegend als Sichtprüfungen an der Anlage durchzuführen. Dabei ist zu kontrollieren, ob alle Komponenten gemäß Spezifikation korrekt angeordnet, eingebaut sowie unbeschädigt sind. Insbesondere gehören hierzu folgende Prüfungen:
- ist ein Abgleich der Lüftungsanlage durchgeführt worden?
- sind entsprechende Messstellen vorhanden? ist eine Dichtheitsprüfung der Lüftungsanlage durchgeführt worden?
- sind alle zu wartenden Komponenten der Lüftungsanlage entsprechend zugänglich, also Revisionsöffnungen gemäß DIN EN 12097 vorhanden?
- ist Prüfung der Sauberkeit der Lüftungsanlage erfolgt, falls dies nach DIN EN 15780 gesondert vereinbart wurde?
Danach folgen Funktionsprüfungen und Funktionsmessungen an Lüftungsanlagen. Bei Vorhandensein mehrerer ähnlicher Elemente oder Bauteile in der RLT-Anlage können diese stichprobenartig durchgeführt werden.
Die Funktionsprüfungen erfolgen bei laufender Anlage in verschiedenen Betriebszuständen mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit und das Verhalten der Anlage in verschiedenen simulierten Situationen inklusive Notsituationen festzustellen. Hierzu gehören Prüfungen der Laufrichtung von Ventilatoren und Pumpen, Funktionsprüfungen von Befeuchtern, Jalousie-, Brand- und Rauchschutzklappen, und stichprobenartige Prüfungen der Regeleinrichtungen und der Verriegelungen.
Zudem sind auch Rauchproben zur Beurteilung der Raumluftströmung vorgesehen.
Bei Bestandsanlagen sollte auch regelmäßig eine Kamerainspektion der Lüftungsanlage und Reinigung der Lüftungsanlagen mit Bürsten oder eine Druckluftreinigung der RLT-Anlage erfolgen.