Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt in Deutschland die energetischen Anforderungen an Gebäude. Ziel des Gesetzes ist es, den Energiebedarf von Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern, um den Klimaschutz zu unterstützen und die CO₂-Emissionen zu senken. Es kombiniert die bisherigen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) in einem einheitlichen Regelwerk.
Seit der Einführung des GEG sind Hauseigentümer verpflichtet, bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen sicherzustellen, dass mindestens 65 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Diese Regelung wird je nach kommunaler Wärmeplanung zwischen 2026 und 2028 verpflichtend.
Wichtige Punkte des GEG:
- Energieeffizienz und Klimaschutz: Das GEG setzt verbindliche Standards für den Energiebedarf und fördert die Nutzung erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Fernwärme.
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden gibt das GEG Eigentümern die Möglichkeit, einen individuellen Sanierungsfahrplan zu nutzen, der Maßnahmen zur schrittweisen energetischen Verbesserung aufzeigt.
- Förderung: Für die energetische Beratung und Erstellung des Sanierungsfahrplans gibt es Fördermöglichkeiten, die jedoch im Laufe der Zeit gekürzt wurden. Dies hat zu Unsicherheiten im Markt geführt.
- Qualität der Beratung: Die Qualität der Energieberatung ist ein zentraler Punkt des GEG. Um die geförderte Energieberatung durchzuführen, müssen Berater in einer Expertenliste registriert sein und bestimmte Standards erfüllen.
Das GEG trägt maßgeblich dazu bei, den Sanierungsstau in Deutschland zu bewältigen, indem es Anreize für energetische Sanierungen schafft und eine verlässliche Grundlage für langfristige Energieeinsparungen bietet.
Die aktuelle Fassung findest Du hier.