Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 1. November 2020 in Kraft. Es dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Das GEG vereint und ersetzt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Das Gesetz regelt unter anderem die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäuden sowie die Energieausweise für Gebäude. Es zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.
Die aktuelle Fassung findest Du hier.