Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) ist eine Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen.
Sie ist auf Grund des Schornsteinfegergesetzes (2008), des Energie-Einsparungsgesetzes (2009) und Schornsteinfeger-Handwerks-Gesetzes (2008) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erlassen worden und am 01.01.2010 in Kraft getreten.
In der Verordnung werden u.a. die kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen, besondere Kehrarbeiten sowie die Durchführung der Kehr- und Überprüfungsarbeiten definiert. Sie legt bis Ende 2012 auch die Pflichten der/des Bezirksschornsteinfegermeisterin /-s und die Gebührensätze fest. Die Verordnung beinhaltet zudem 4 Anlagen:
- eine Übersicht über die Anzahl der Kehrungen und Überprüfungen
- verschiedene Formblätter
- ein Gebührenverzeichnis
- eine Übersicht der Begriffsbestimmungen
Externer Link
Bundesministerium der Justiz zur Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)