Bei Ölheizungen werden bei der Abgasverlustmessung nach der 1. BImSchV auch die Ölderivate, der CO-Gehalt (CO-Messung (Öl)) und die Rußzahl festgestellt.
Wenn Öl unverbrannt in den Abgasweg geschleudert wird, so schlägt sich dieses Öl bei der Bestimmung der Rußzahl auf dem Filterpapier nieder und wird durch eine gelbliche Verfärbung erkennbar. Ist nicht eindeutig erkennbar, ob Ölderivate vorliegen, wird mit einem Fließmittel (Aceton) das Fließmittelverfahren nach DIN 51402 Teil 2 durchgeführt.
Abgase müssen frei von Ölderivaten sein. Sind Ölderivate vorhanden, so ist die Verbrennung nicht nur ineffizient, es erhöht sich auch die Brandgefahr in der Abgasanlage.