Die Abgasanlagen müssen laut Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung, die sogenannte KÜO, in regelmäßigen Abständen überprüft und gereinigt werden. Hierbei unterscheidet die KÜO zwischen Abgasleitung und Schornsteine. Die Abgasleitung ist eine Abgasanlage an denen Gas- oder Öl-Feuerstätten angeschlossen sind und die nicht rußbrandbeständig sein muss und somit der Überprüfung ggf. Reinigung unterliegt. Schornsteine sind Abgasanlagen an denen Feuerstätten für feste Brennstoffe angeschlossen sind und bei denen eine Schornsteinreinigung durchgeführt wird.
Die visuelle Inspektion einer Abgasanlage ist aber auch im Sanierungsfall, bei der Errichtung einer Abgasanlage oder Neuanschluss sehr hilfreich um z.B. gequetschte Dichtungsringe, alte Anschlussöffnungen bei Abgasanlagen zu sichten. Eine Überprüfung kann mit einer Inspektionskamera erfolgen. Je nach Querschnitt und Art der Abgasleitung gibt es verschiedene Kamerainspektionssysteme. Um die visuelle Überprüfung von Abgasabgasanlagen zu erleichtern, sollte die Inspektionskamera folgende Merkmale aufweisen:
- Ein dreh- und schwenkbarer Farbkamerakopf, um das Innere der Abgasleitung optimal inspizieren zu können
- Eine Video-Speicherfunktion zur Dokumentation und besseren Weiterverarbeitung
- Eine digitale Meterzählung
- Einen Locator zur genauen Ortung z.B. bei der Schadstellenanalyse
Die Durchführung der Kamerainspektion in Abgasleitungen kann sowohl von oben (Mündung/Reinigungsverschluss) als auch von der Feuerstätte erfolgen.
Bei Schornsteinen oder Abgasleitungen mit größeren Querschnitten wird die Kamerainspektion vom Dach durchgeführt.