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Generell gilt, dass die visuelle Kamerainspektion bzw. optische Überprüfung der Abwasser-Grundleitungen einen sehr hohen Stellenwert bei der Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 einnimmt, weil hierbei die ersten Schäden feststellbar sind und es Aufschluss zur Dichtheit des Hausanschlusses geben kann. Gleiches gilt für die Kamerainspektion von Abflussleitungen.
Der Hausanschluss besteht in der Regel aus den Grundleitungen und dem Anschlusskanal, der das im und am Haus anfallende Abwasser zum öffentlichen Kanal ableitet. Grundleitungen sind im Erdreich oder in der Grundplatte des Hauses unzugänglich verlegte Leitungen, die das Abwasser dem Anschlusskanal zuführen. Der Anschlusskanal ist der Kanal zwischen dem städtischen Abwasserkanal und der Grundstücksgrenze bzw. der ersten Reinigungsöffnung auf dem Grundstück. Grundleitungen und Anschlusskanäle innerhalb des privaten Grundstücks sind generell vom Grundstückseigentümer zu bauen, zu warten und instand zu halten. Die entsprechenden Vorgaben findet man in den jeweiligen Landeswassergesetzen der Bundesländer.
Mit einer Inspektionskamera wird beispielsweise über einen Bodenablauf in die Grundleitung eingefahren. Vorteilhaft ist es, wenn die eingesetzte Inspektionskamera bei der optischen Überprüfung der Grundleitungen über einen dreh- und schwenkbaren Farbkamerakopf verfügt, damit auch die Wandungen und Abgänge/Abzweige untersucht werden können. Um jedoch nicht den Überblick bei der Kamerainspektion einer Grundleitung zu verlieren, ist eine Lage- und Homefunktion sehr hilfreich. Über die Homefunktion kann der Kamerakopf jederzeit in seine Ausgangslage zurückgefahren werden und die Lagefunktion hilft dem Anwender dabei, die Steigung/das Gefälle der Grundleitungen einschätzen zu können. All das vereinfacht die Navigation erheblich.
Da in vielen Gebäuden der Verlauf der Grundleitungen nicht bekannt ist, kann diese mit einem Locator festgestellt werden. Ein Fadenkreuz des Locators zeigt die Position des signalgebenden Kamerakopfes an. Zusätzlich wird die Entfernung zum Sender durch einen in der Lautstärke variierenden Ton angegeben, sodass man direkt zum Kamerakopf und somit zur Schadstelle geleitet wird. Eine genaue Lokalisierung und Eingrenzung des Schadens ist in jedem Fall die kundenfreundlichste Möglichkeit Mängel aufzuspüren, um diese mit möglichst geringem Eingriff in die Bausubstanz beheben zu können.
Zur Qualitätssicherung ist es hilfreich, die Kamerafahrt aufzuzeichnen. Die Dokumentation der visuellen Überprüfung ist nicht nur für den ausführenden Betrieb sehr wichtig, sondern es ist auch für Kunden interessant, Einblicke in sein Abwassersystem zu bekommen. Für eventuelle Schäden bietet die Videoaufzeichnung zudem eine gute Grundlage zur Analyse und Erarbeitung von Sanierungsvorschlägen.
Hauseigentümer sind verpflichtet, ihre Grundleitungen und die Anschlusskanäle regelmäßig durch Sachverständige auf Dichtheit prüfen zu lassen. Sollte eine Abwasserzufuhr undicht sein liegt laut § 324 Strafgesetzbuch eine strafbare Handlung vor.
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