Bei der Abgasmessung bzw. Abgasverlustmessung wird die Öl- oder Gasfeuerstätte auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft. Als Abgasverlust wird die Energie bezeichnet, die ungenutzt durch die Abgasanlage entweicht.

 

 

Mit einem modernen Abgasmessgerät kann eine Abgasmessung nach den gesetzliche Mindestanforderungen erfolgen.

Die Abgasmessung oder Abgasverlustmessung ist ein Verfahren, bei dem die Effizienz von Öl- oder Gasfeuerstätten überprüft wird. Der Abgasverlust bezeichnet die Energie, die ungenutzt durch die Abgasanlage entweicht. Im Einklang mit immissionsgesetzlichen Vorschriften wird angestrebt, den Energieverlust und den Schadstoffausstoß auf ein Minimum zu beschränken.

Dies erfordert die Einhaltung von Schadstoff- und Abgasverlustgrenzwerten sowie regelmäßigen Überprüfungen der Feuerstätten. Die Überprüfungen sollten einmal alle drei Kalenderjahre bei Heizungsanlagen durchgeführt werden, deren Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung weniger als zwölf Jahre zurückliegen. Bei Heizungsanlagen, deren Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung länger als zwölf Jahre zurückliegt, sollten die Überprüfungen einmal alle zwei Kalenderjahre erfolgen. Bei Heizungsanlagen mit selbstkalibrierender kontinuierlicher Regelung des Verbrennungsprozesses sollten die Überprüfungen einmal alle fünf Kalenderjahre stattfinden.

Durchführung der Abgasmessung

Zur Durchführung einer Abgasuntersuchung muss zunächst die Heizung betriebsbereit sein. Anschließend werden die Messfunktion und Dichtheit des Abgasmessgeräts überprüft. Die Abgasmessung wird dann im ungestörten Dauerbetrieb der Gas- oder Ölfeuerstätte bei Nennwärmeleistung durchgeführt, indem die Druckdifferenz zwischen Abgas- und Verbrennungsluft gemessen wird.

Die Abgassonde des Messgeräts wird in die Messöffnung des Abgasrohrs eingeführt und es werden gleichzeitig der Sauerstoffgehalt, die Abgastemperatur und die Verbrennungslufttemperatur gemessen. Für eine höhere Messgenauigkeit empfiehlt die 1. BImSchV die Mittelung der Abgasverluste über einen Zeitraum von 30 Sekunden.

Bei Ölfeuerstätten wird im Rahmen der Abgasuntersuchung auch eine CO-Messung sowie die Messung der Rußzahl und Ölderivate durchgeführt. Der CO-Grenzwert für Gasfeuerstätten ist in der Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) geregelt. Die 1. BImSchV fordert regelmäßige Überwachungen von häuslichen Feuerungsanlagen und benennt Grenzwerte für den Abgasverlust, den CO-Gehalt sowie für die Rußzahl der Abgase.

Abgasmessung mit dem Wöhler A 450 Abgasmessgerät
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