Die CO-Messung an Gasfeuerstätten ist Bestandteil der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und wird mit der Abgaswegüberprüfung und ggf. mit der Abgasverlustmessung zusammen durchgeführt. Damit lassen sich die Verbrennungsqualität und die Sicherheit der Gasheizung beurteilen.
Durch die CO-Messung mit einem Abgasmessgerät wird u.a. die Sicherheit der Gasheizung festgestellt.
CO entsteht bei der unvollkommenen Verbrennung, d.h. dass bei der Verbrennung ein Luftmangel vorherrscht. Der CO-Gehalt wird in der Maßeinheit ppm angegeben. Umgerechnet bedeutet dies, dass 1000 ppm 0,1 Vol. % entsprechen. Zur Durchführung der CO-Messung an Gasfeuerstätten wird ein Abgasmessgerät benötigt.
Das Besondere an der CO-Messung im Rahmen einer Abgaswegüberprüfung ist die Verwendung einer Mehrlochsonde. Diese Sonde weist eine Reihe von äquidistanten Bohrungen auf.
Die Abgaswegüberprüfung wird vor der CO-Messung durchgeführt. Bei der Abgaswegüberprüfung wird mit einem Taupunktindikator oder einer Tauplatte überprüft, ob die Abgase einwandfrei ins Freie abziehen.
Um Anfahreffekte der raumluftabhängigen Feuerstätten, den sogenannten B 11 Geräten, im Messergebnis auszuschließen, darf frühestens zwei Minuten nach Inbetriebnahme im Abstand vom doppelten Abgasrohrdurchmesser hinter der Strömungssicherung mit der CO-Messung begonnen werden. Weil die CO-Konzentration über den Querschnitt des Abgasrohres nicht überall gleich ist, wird für die CO-Messung an raumluftabhängigen Gasfeuerstätten eine Mehrlochsonde verwendet. Die Sonde besitzt mehrere Bohrungen, die in der Messöffnung gegen den Abgasstrom gerichtet werden müssen, um die mittlere CO-Konzentration über den gesamten Querschnitt zu erfassen.
Der CO-Gehalt wird durch die Frischluft, die durch die Strömungssicherung in das Abgasrohr gelangt, verdünnt. Diesen Wert bezeichnet man als CO verdünnt (CO v). Für die CO-Messung nach KÜO muss der verdünnte CO-Gehalt in den unverdünnten CO-Wert umgerechnet werden. Dies rechnet das Abgasmessgerät automatisch um.
Zusammenfassung:
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