Häufig ist der Feuchtegehalt des Brennstoffes die Ursache für Beanstandungen bei Grenzwertüberwachungen von Feststofffeuerungen. Dabei kann der Einsatz eines Brennstoffs mit geeignetem Feuchtegehalt die Schadstoffemission deutlich verringern.
Den Feuchtgehalt von Schüttgüter wie Pellets und Hackschnitzel kann mittels einer Feuchtewaage ermittelt werden.
Es kann nicht nur an Scheithölzern die Feuchte gemessen werden, sondern auch bei Schüttgütern wie Pellets und Hackschnitzel. Dafür wird eine tüvgeprüfte Feuchtewaage benötigt.
Die 1. BImSchV schreibt vor, dass in Feuerungsanlagen nur Holz verbrannt werden darf, dessen Feuchtegehalt unter 25 % bezogen auf das Trocken- oder Darrgewicht des Brennstoffs liegt.
Um die Feuchtigkeit von Pellets und Hackschnitzeln messen zu können, wird die Feuchtewaage an das Messgerät angeschlossen. Das Holzfeuchtemessgerät führt kurzerhand durch die Messaufgabe: Nach der Auswahl des Schüttgutes wird die Feuchtewaage tariert und dann mit dem Schüttgut z.B. Pellets oder Hackschnitzel gefüllt. Mit Hilfe der Temperatursondenspitze kann bei Bedarf die exakte Temperatur der Probe ermittelt werden. Das Messergebnis zeigt umgehend ein dichtekompensiertes und präzises Ergebnis an.
Zusammenfassung:
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