Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitungen (auch „Leckmengenmessung“ genannt) dient zur sicheren und einfachen Überprüfung der bestehenden Gasleitungen mit Betriebsdrücken bis 100 hPa. Dieses Prüfverfahren ist in der TRGI 2018 festgelegt. Der Betreiber der Gasanlage muss die Gebrauchsfähigkeitsprüfung an seiner Gasleitung alle 12 Jahre durch einen Fachmann (z.B. VIU ) ausführen lassen.

Alle 12 Jahre ist laut TRGI eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung an Gasleitungen mit einem Druckmessgerät vorzunehmen.

Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung kann mit einem Wöhler M 603 Druckmessgerät (Leckmengenmessgerät) vollautomatisch bei Betriebsdruck durchgeführt werden.

Durchführung der Gebrauchsfähigkeitsprüfung an Gasleitungen

Als vorbereitende Maßnahme bei der Gebrauchsfähigkeitsmessung wird zuerst der Gasgerätehahn geschlossen. Dann wird der Prüfstutzen an der Gasarmatur geöffneten und dort wird für die Dauer der Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Füll- und Messschlauch inkl. der Gasblase dicht angeschlossen. Um die Gasblase mit dem Gas aus der Gasleitung zu füllen wird der Gasgerätehahn geöffnet, bis sie befüllt ist. Die volle Gasblase wird vom Schlauch getrennt und mit dem Wöhler M 603 verbunden. Dabei schließt das Ventil in der Kupplung selbstständig, so das kein Gas entweichen kann. Bevor die Gebrauchsfähigkeitsprüfung durchgeführt wird, muss der der Hauptabsperrhahn der Gasanlage geschlossen werden. Nach der Nullpunktbestimmung des Messgerätes wird der Füll-  und Messschlauch an das Wöhler M 603 angeschlossen und die vollautomatische Gebrauchsfähigkeitsprüfung gestartet. Nachdem die vom Leitungsvolumen abhängigen Beharrungszeit abgelaufen ist startet sofort die Leckmengenmessung, wobei die Messwerte während des gesamten Vorgangs am Display verfolgt werden können. Schließlich kann die Leckrate der Gebrauchsfähigkeitsprüfung direkt abgelesen, und die Gebrauchsfähigkeit der Gasleitungsanlage beurteilt werden. 

Die Gebrauchsfähigkeit wird folgendermaßen unterteilt:

  • unbeschränkt Gebrauchsfähigkeit: Leckrate < 1 Liter/Stunde und keinen Mangel
  • verminderte Gebrauchsfähigkeit: Leckrate >= 1 und < 5 Liter/Stunde
  • keine Gebrauchsfähigkeit: Leckrate >= 5 Liter/Stunde

 

Maßnahmen: 

  • unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit: Die Leitungsanlage kann weiter betrieben werden. Liegen neben der entsprechenden Leckgasmenge weiterreichende Mängel vor, obliegt es der Einschätzung des Fachmanns vor Ort, ob die Leitungsanlage weiter betrieben werden kann bzw. ob eine widerkehrende Prüfung oder Instandsetzung erfolgen muss. 
  • verminderte Gebrauchsfähigkeit: Die Leitung muss innerhalb von 4 Wochen nach der Feststellung der verminderten Gebrauchsfähigkeit instandgesetzt werden. Die Leitungsanlage kann in Abschnitte aufgeteilt werden. Nach der Instandsetzung der Leitungen/ Leitungsabschnitte muss eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden und dessen Anforderungen genügen. 
  • keine Gebrauchsfähigkeit: Die Leitungsanlage ist unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Die Leitung muss instandgesetzt werden. Nach der Instandsetzung der Leitungen/ Leitungsabschnitte muss eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden und dessen Anforderungen genügen. 

 

Die Protokollierung des Messergebnisses ist laut TRGI Pflicht. Das Formblatt dazu findet sich im Anhang B.2.2.der TRGI 2018. Dazu kann ein Ausdruck sofort mit dem Thermoschnelldrucker erfolgen. Alternativ können die Werte auch im Gerät gespeichert, und zur dauerhaften Dokumentation und Auswertung per USB an die Wöhler PC-Software übertragen werden. 
Inhalt des Prüfprotokolls muss nach TRGI mindestens sein:

  • Art der Messung
  • Soll-Daten
  • Ist-Daten
  • Datum und Uhrzeit der Messung
  • Kundendaten
  • Unterschrift des Prüfers


Zusammenfassung:

  • Feststellung und Beurteilung des Gasverlustes durch Undichtigkeiten in Niederdruckgasanlagen (alle 12 Jahre wiederkehrend vorgeschrieben)
  • Prüfung für im Betrieb befindliche oder reparierte Gasleitungen
  • Füllen der Gasblase sowie vollautomatische Durchführung der Messung einfach über den Messstutzen der Gasfeuerstätte
  • Während der Gebrauchsfähigkeitsprüfung sind auch die Funktionsfähigkeit und der äußerlich erkennbare Zustand der Gasanlage zu überprüfen, die sogenannte Sichtprüfung laut TRGI.
     
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