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Lüftungsanlagen werden gemäß Lüftungskonzept (DIN 1946-6) ausgelegt und berechnet. Der Gesamtvolumenstrom der Lüftungsanlage, der durch das Zentralgerät bereitgestellt wird, errechnet sich aus der Summe aller Volumenströme, die den Zulufträumen zugeführt und aus den Ablufträumen abgeführt werden.
Die Gesamtvolumenstrommessung am Zentralgerät ist mit dem Wöhler DC 410FLOW möglich.
Bei der Übergabe einer Lüftungsanlage an den Betreiber sind Funktionsmessungen an Lüftungsanlagen gemäß DIN EN 12599 durchzuführen. Zu den beschriebenen Funktionsmessungen gehört die Ermittlung des Gesamtvolumenstroms. Die Gesamtvolumenstrommessung an der Lüftungszentrale ist zur Kontrolle erforderlich, ob die Lüftungsanlage genügend Gesamtluftvolumenstrom bereit stellt, um die benötigen Volumenströme in den einzelnen Räumen zu erreichen. Welcher Volumenstrom in den Räumen selbst ankommt, lässt sich über eine Messung an den Luftdurchlässen (Schleifenmessung, Trichtermessung oder K-Wertmessung) bestimmen.
Der Gesamtvolumenstrom kann neben der Messung am Zentralgerät auch in der Luftleitung mit Hilfe des Trivialverfahrens (rechteckige Luftleitungsquerschnitte) oder des Schwerlinienverfahrens (runde Luftleitungsquerschnitte) ermittelt werden.
Für die Ermittlung des Gesamtluftvolumenstroms am Zentralgerät werden ein Druckmessgerät und das Kennliniendatenblatt der Lüftungsanlage benötigt. Das Kennliniendatenblatt wird vom Hersteller des Zentralgerätes bereitgestellt. Der Gesamtvolumenstrom am Zentralgerät wird vorzugsweise an den werksseitig vorhandenen Messeinrichtungen ermittelt.
Dies sind in der Regel Druckmesstutzen. An diesen Druckmesstutzen wird ein Druckmessgerät angeschlossen und der Differenzdruck ermittelt. Anhand des gemessenen Differenzdrucks und der eingestellten Leistungsstufe des Ventilators der Lüftungsanlage wird der Gesamtluftvolumenstrom mit Hilfe des Kennliniendatenblatts ermittelt. Durch die sorgfältige Planung einer Lüftungsanlage, die gewissenhafte handwerkliche Ausführung bei der Erstellung der Anlage und die abschließende Kontrolle der Volumenströme kann dem Betreiber eine ordnungsgemäße und störungsarme Lüftungsanlage übergeben werden. Zudem ist eine regelmäßige Kamerainspektion der Lüftungsanlage und ggf. Reinigung der Lüftungsanlage hilfreich, um einen weiteren ordnungsgemäßen Betrieb in den Folgejahren gewährleisten zu können.
Zusammenfassung:
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